Wir erbringen Dienstleistungen im gebärdensprachlichen Kontext für Personen, Einrichtungen, Ämter, Behörden und Institutionen.
Wir dolmetschen im Raum Sachsen, Thüringen, Brandenburg Bayern und Berlin in folgenden Bereichen:
Sollten Sie für zusätzliche Bereiche wie z.B. Musik- und Theaterangebote Gebärdensprachdolmetscher-Leistungen benötigen, dann kann ich Ihnen über mein funktionierendes Netzwerk Kollegen (taube und hörende) vermitteln.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - gemeinsam können wir Ihren Dolmetscherbedarf passgenau planen und den richtigen Kostenträger finden - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
Kinder, Jugendliche, Erwachsene und Familien mit gebärdensprachlichem Kontext haben unter anderem Anspruch auf:
Unterstützung bei der Betreuung und Versorgung der Kinder im eigenen Haushalt, Teilhabe am gesellschaftlichen, kulturellen und sozialen Leben, Freizeitassistenz.
Oft gibt es Zuständigkeitsstreitigkeiten zwischen den Trägern der Sozialhilfe und der Kinder- und Jugendhilfe.
Auf Grund meiner Berufsabschlüsse und Erfahrung sehe ich mich in der Lage, die möglichen Leistungsansprüche zu differenzieren und mit Ihnen gemeinsam den korrekten Kostenträger anzusprechen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - gemeinsam können wir das Antragsprozedere bis zum Bescheid schaffen - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
Mit meinem Team kann ich Ihnen folgende Leistungen anbieten. Alle Kurse werden von tauben Gebärdensprachdozenten (mit Abschluss) durchgeführt. Diese sind auch Mitglieder der LAG der Dozenten für Gebärdensprache Sachsen e. V..
Prüfungen zum Erwerb des Sprachniveaus A1 - B2 (ausgestellt durch die LAG der Dozenten für Gebärdensprache Sachsen e. V.)
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - gemeinsam können wir Ihre Bedürfnisse bzw. Ansprüche und unser Know-how in Einklang bringen - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
Wir werden alle älter. Besonders ältere gebärdensprachnutzende Menschen vereinsamen zu Hause. Pflegedienste können kaum in Gebärdensprache die Anliegen und Bedürfnisse wahrnehmen.
Wenn Sie einen Pflegegrad haben, dann unterstützen wir Sie:
WIR ÜBERNEHMEN KEINE PFLEGELEISTUNGEN!
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - gemeinsam können wir Ihre Bedürfnisse bzw. Ansprüche und unser Know-how in Einklang bringen - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
Die Gesetzgebung in den Sozialgesetzbüchern regelt wunderbar viele (noch nicht alle) Ansprüche und Leistungen rund um das Leben von hörbehinderten Menschen.
Egal ob Arbeitsleben, Behördengänge, Freizeitangebote, persönliche Angelegenheiten oder familiäre Unterstützung - unser Leben ist so vielfältig - so auch das Antragsprozedere:
Welchen Antrag stelle ich an welche Behörde oder welches Amt? Was muss ich beachten?
Der bürokratische Alltag stellt uns alle vor viele Herausforderungen - ich als Sozialmanagerin kann Sie in (fast) allen Antragswünschen unterstützen.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - gemeinsam können wir das Antragsprozedere bis zum Bescheid schaffen - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
Beim zuständigen Betreuungsgericht kann eine rechtliche Betreuung beantragt werden.
Das Betreuungsgericht prüft, ob eine Betreuung notwendig ist
und bestellt den Betreuer und legt die Aufgaben fest.
Der Betreuer muss jährlich einen Bericht schreiben.
Ich bin Berufsbetreuerin und übernehme Aufgabenbereiche nur für gebärdensprachnutzende Betreuungsbedürftige.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - gemeinsam können wir Ihre Bedürfnisse bzw. Ansprüche und mein Know-how in Einklang bringen - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
Gebärdensprachnutzende Kinder benötigen Sprachvorbilder und barrierefreie Kommunikation von Anfang an. Bereits in der Krippe muss der Kommunikationsbedarf der Kinder zu 100 % befriedigt werden. Nur so haben die Kinder eine gleichberechtigte Bildungschance.
Wir arbeiten als taubes und hörendes Assistenzteam in Einrichtungen und sichern bzw. fördern die Kommunikation zwischen pädagogischen Fachkräften und den Kindern.
In Zusammenarbeit mit den Fachkräften der Frühförder- und Beratungsstelle für hörgeschädigte Kinder gGmbH stellen wir eine gezielte und gelingende Förderung sicher.
Nehmen Sie Kontakt mit mir auf - gemeinsam können wir Ihre Bedürfnisse bzw. Ansprüche und unser Know-how in Einklang bringen - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
Liebe Kostenträger,
die Anzahl der Menschen mit Hörbehinderung ist gering im Gesamtverhältnis zur Bevölkerung in Deutschland.
Auch diese Gemeinschaft hat alle Bedürfnisse, Befindlichkeiten, Anliegen, Sorgen, die auch den Rest der Menschen betreffen.
Das bedeutet, jeder hörgeschädigte Mensch bringt seine eigene Situation mit und benötigt eine individuelle Beratung.
Das wichtigste ist jedoch die Kommunikation auf Augenhöhe mit Ihnen - und das geht nur mit Deutscher Gebärdensprache.
Bitte gehen Sie ab von der Meinung, dass schriftliches zu 100 % erfasst werden kann - NEIN, das geht nicht. Deutsche Schriftsprache ist eben Deutsch - und die Deutsche Gebärdensprache eine eigenständige, seit 2002 in Deutschland anerkannte Sprache.
Nehmen Sie Kontakt zu mir auf, gemeinsam können wir die Gesprächssituationen planen - „GEHT NICHT - GIBT ES NICHT“.
In Sachsen, Thüringen, Brandenburg, Berlin und Bayern.
Der Gesetzgeber hat 7 verschiedene Kostenträger definiert. Es bedarf daher einer genaueren Prüfung des Kostenträgers.
Bitte nehmen Sie dazu Kontakt mit mir auf.
Wir sind ein Team von 13 hörenden und tauben Mitarbeitern und Mitarbeiterinnen mit unterschiedlichen Qualifikationen.
Kontaktinformationen Büro
Adresse: Hermann-Reichelt-Straße 3, 01109 Dresden, Deutschland
E-Mail: c.franz@gsd-claudiafranz.de
Telefon: +49 170 4146236
Kontaktinformationen Postanschrift
Adresse: Geschwister-Scholl-Str. 113, 01109 Dresden, Deutschland
E-Mail: c.franz@gsd-claudiafranz.de
Telefon: +49 170 4146236